Wer am Wahlsonntag (13. September) nicht im Wahllokal wählen kann oder möchte, kann vorab die Briefwahl beantragen. Welche Fristen Ihr dabei einhalten solltet und was Ihr sonst beachten müsst, lest Ihr hier im FAQ.

Wichtig: 
Die Stadt Hannover empfiehlt, ab dem 8. September die Briefwahlunterlagen besser persönlich abzuholen und spätestens am 9. September in den Briefkasten zu werfen. 
Besser ist es, beim Abholen gleich auch zu wählen oder die Briefwahlunterlagen selbst im Briefwahlamt vorbeizubringen.

Alle Infos der Stadt Hannover im Detail 

Wie beantragt Ihr Briefwahl?

Für die Briefwahl benötigst Du einen Wahlschein, der bei der Gemeinde beantragt wird, in der Du deinen Hauptwohnsitz hast. In Hannover bei der Stadt Hannover, hier kann der Antrag online, schriftlich, per Mail, per QR-Code oder persönlich im Wahlamt gestellt werden. 
Die Stadt Hannover empfiehlt, ab dem 8. September die Briefwahlunterlagen besser persönlich abzuholen.

Wer kann die Briefwahl beantragen?

Eine Briefwahl kann von allen Wahlberechtigten beantragt werden. Ein besonderer Grund ist nicht erforderlich. Urlaub, Krankheit oder Abwesenheit müssen nicht nachgewiesen werden.

Wer ist bei der Kommunalwahl wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind Deutsche und EU-Staatsangehörige, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in der jeweiligen Kommune wohnen.

Welche Unterlagen gehören zur Briefwahl?

Die Briefwahlunterlagen bestehen aus: 

  • Wahlschein, 
  • Stimmzettel, 
  • Stimmzettelumschlag, 
  • Wahlbriefumschlag und 
  • ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen. 

Da am 13. September gleichzeitig verschiedene kommunale Vertretungen gewählt werden, erhalten Wählerinnen und Wähler in Hannover fünf Stimmzettel. 
 

Bis wann kannst Du die Briefwahl beantragen?

Die Briefwahl kannst Du in Niedersachsen bis zum 11. September (Freitag) bis 13 Uhr bei der Briefwahlstelle beantragen. Wählst Du den Postweg, musst Du die Postlaufzeiten einkalkulieren. 
(Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag bis spätestens 18 Uhr beim zuständigen Wahllokal eingegangen sein.)

Die Stadt Hannover empfiehlt, die Briefwahlunterlagen spätestens am 9. September in den Briefkasten zu werfen und danach besser persönlich bei der Briefwahlstelle (z. B. im Rathaus) abzugeben. 

Bis wann musst Du den Wahlbrief abgeben?

Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag, dem 13.09., bis spätestens 18 Uhr beim zuständigen Wahllokal eingegangen sein. Wer den Wahlbrief per Post verschickt, sollte ausreichend Zeit für den Versand einplanen. 

Die Stadt Hannover rät Wählerinnen und Wählern, die Unterlagen spätestens am 9. September bei der Post einzuwerfen und danach besser persönlich bei der Briefwahlstelle (u. a. im Rathaus) abzugeben. 

Was ist eine Briefwahlstelle?

Die Briefwahlstelle ist eine von der zuständigen Wahlbehörde eingerichtete Stelle. Dort erhalten Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen persönlich und können direkt vor Ort wählen. Die Briefwahlstellen schließen am 11. September um 13 Uhr. Danach werden keine Unterlagen mehr ausgehändigt.

Adressen und Öffnungszeiten der Briefwahlstellen in Hannover

Hier findest Du die Briefwahlstellen der Stadt Hannover:

Neues Rathaus, Platz der Menschenrechte 1 (Bürgersaal im Erdgeschoss)

  • montags, dienstags, donnerstags und freitags: 8 bis 18 Uhr
  • mittwochs: 8 bis 15 Uhr
  • abweichend am 11. September (Freitag) 8 bis 13 Uhr

Briefwahlstelle PodbiPark, Lister Str. 8

  • montags und donnerstags: 8 bis 18 Uhr
  • dienstags, mittwochs und freitags: 8 bis 14 Uhr
  • abweichend am 11. September (Freitag) 8 bis 13 Uhr

Briefwahlstelle Lindener Rathaus, Lindener Marktplatz 1

  • montags und donnerstags: 8 bis 18 Uhr
  • dienstags, mittwochs und freitags: 8 bis 14 Uhr
  • abweichend am 11. September (Freitag) 8 bis 13 Uhr

Wenn Dein erster Wohnsitz nicht in der Stadt Hannover ist, dann wende Dich an deine Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Wann ist eine Briefwahl ungültig

Eine Briefwahl kann ungültig sein, wenn die Unterlagen nicht ordnungsgemäß verwendet wurden, der Wahlschein nicht ordnungsgemäß unterschrieben wurde oder der Wahlbrief zu spät eingegangen ist.

Hinweis: 
Die Informationen zur Kommunalwahl auf diesen Seiten haben wir aus verschiedenen Quellen zusammengestellt, u. a. den Seiten von hannover.de und des Landeswahlleiters Niedersachsen. 
Achtung: Unsere Antworten sind nicht rechtsverbindlich!

 

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