Kommunalwahl 2026: Briefwahl - damit Deine Stimme zählt
Wer am Wahlsonntag (13. September) nicht im Wahllokal wählen kann oder möchte, kann vorab die Briefwahl beantragen. Welche Fristen Ihr dabei einhalten solltet und was Ihr sonst beachten müsst, lest Ihr hier im FAQ.
Wichtig:
Die Stadt Hannover empfiehlt, ab dem 8. September die Briefwahlunterlagen besser persönlich abzuholen und spätestens am 9. September in den Briefkasten zu werfen.
Besser ist es, beim Abholen gleich auch zu wählen oder die Briefwahlunterlagen selbst im Briefwahlamt vorbeizubringen.
Wie wird die Briefwahl beantragt?
Für die Briefwahl benötigt man einen Wahlschein, der bei der Gemeinde beantragt wird, in der man seinen Hauptwohnsitz hat . In Hannover bei der Stadt Hannover. Hier kann der Antrag online, schriftlich, per Mail, per QR-Code oder persönlich im Wahlamt gestellt werden.
Die Stadt Hannover empfiehlt, ab dem 8. September die Briefwahlunterlagen besser persönlich abzuholen
Wer kann die Briefwahl beantragen?
Eine Briefwahl kann von allen Wahlberechtigten beantragt werden. Ein besonderer Grund ist nicht erforderlich. Urlaub, Krankheit oder Abwesenheit müssen nicht nachgewiesen werden.
Wer ist bei der Kommunalwahl wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind Deutsche und EU-Staatsangehörige, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in der jeweiligen Kommune wohnen.
Welche Unterlagen gehören zur Briefwahl?
Zu den Unterlagen gehören Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen. Da am 13. September gleichzeitig verschiedene kommunale Vertretungen gewählt werden, erhalten Wählerinnen und Wähler in Hannover fünf Stimmzettel.
Bis wann kann die Briefwahl beantragt werden?
Die Briefwahl kann in Niedersachsen bis zum 11. September bis 13 Uhr bei der Briefwahlstelle beantragt werden. Wählt man den Postweg, müssen die Postlaufzeiten einkalkuliert werden. (Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag bis spätestens 18 Uhr beim zuständigen Wahllokal eingegangen sein.)
Bis wann muss der Wahlbrief abgegeben werden?
Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag bis spätestens 18 Uhr beim zuständigen Wahllokal eingegangen sein. Wer den Wahlbrief per Post verschickt, sollte ausreichend Zeit für den Versand einplanen. Die Stadt Hannover rät Wählerinnen und Wählern, die Unterlagen spätestens am 9. September bei der Post abzugeben.
Was ist eine Briefwahlstelle?
Die Briefwahlstelle ist eine von der zuständigen Wahlbehörde eingerichtete Stelle. Dort erhalten Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen persönlich und können direkt vor Ort wählen. Die Briefwahlstellen schließen am 11. September um 13 Uhr. Danach werden keine Unterlagen mehr ausgehändigt.
Adressen und Öffnungszeiten der Briefwahlstellen in der Landeshauptstadt Hannover
Neues Rathaus, Platz der Menschenrechte 1 (Bürgersaal im Erdgeschoss)
- montags, dienstags, donnerstags und freitags: 8 bis 18 Uhr
- mittwochs: 8 bis 15 Uhr
- abweichend am 11. September (Freitag) 8 bis 13 Uhr
Briefwahlstelle PodbiPark, Lister Str. 8
- montags und donnerstags: 8 bis 18 Uhr
- dienstags, mittwochs und freitags: 8 bis 14 Uhr
- abweichend am 11. September (Freitag) 8 bis 13 Uhr
Briefwahlstelle Lindener Rathaus, Lindener Marktplatz 1
- montags und donnerstags: 8 bis 18 Uhr
- dienstags, mittwochs und freitags: 8 bis 14 Uhr
- abweichend am 11. September (Freitag) 8 bis 13 Uhr
Wann ist eine Briefwahl ungültig?
Eine Briefwahl kann ungültig sein, wenn die Unterlagen nicht ordnungsgemäß verwendet wurden, der Wahlschein nicht ordnungsgemäß unterschrieben wurde oder der Wahlbrief zu spät eingegangen ist.