Ganz kurz erklärt: Wie läuft die Wahl ab?

  • Wahlberechtigte erhalten eine Wahlbenachrichtigung per Post
  • Die Stimmabgabe ist im Wahllokal oder per Briefwahl möglich
  • Die Stimmen werden geheim abgegeben
  • Nach der Auszählung werden die Ergebnisse veröffentlicht

Wann und wo wird gewählt

Die Kommunalwahlen in Niedersachsen finden am 13. September statt. Wahllokale haben an diesem Tag von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. 

Wichtig: Ihr könnt am 13. September nur in Eurem Wahllokal oder vorher per Briefwahl wählen. Die Briefwahl erklären wir auf dieser Seite.

Das Wahllokal steht auf Eurer Wahlbenachrichtigung. Diese habt Ihr im August per Post erhalten. Wenn Ihr keine erhalten habt, seid Ihr möglicherweise nicht im Wählerverzeichnis eingetragen. 
=> Hier gibt's Infos und Hilfe: Wahlberechtigte in Hannover können sich an das Wahlamt im Neuen Rathaus (Bürgersaal) wenden: per E-Mail unter briefwahlstelle@hannover-stadt.de oder am Telefon für Wahlrechtsauskünfte unter 0511 168-41101. 

Das braucht Ihr am Wahltag

Ihr benötigt einen Ausweis mit Bild (Personalausweis oder Pass). Die Wahlbenachrichtigung könnt Ihr mitbringen; Ihr braucht sie aber nicht unbedingt. Hilfreich ist, dass dort die Adresse und die Nummer Eures Wahllokals steht. 

Stifte liegen in den Wahlkabinen aus. 

So viele Stimmen dürft Ihr abgeben

Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters und 
Wahl der Regionspräsidentin oder des Regionspräsidenten 

  • Bei diesen Wahlen wird jeweils eine Person gewählt.
  • Ihr erhaltet dafür zwei verschiedene Stimmzettel. Pro Stimmzettel habt Ihr genau eine Stimme.

Für die Wahl des Rates und der Stadtbezirksräte der Stadt Hannover sowie die Wahl der Regionsversammlung 

  • Bei diesen Wahlen werden mehrere Personen pro Stimmbezirk gewählt. 
  • Für jede dieser Wahlen erhaltet Ihr einen Stimmzettel, insgesamt also drei Stimmzettel.
  • Pro Stimmzettel habt Ihr maximal drei Stimmen. Diese könnt Ihr beliebig auf dem jeweiligen Stimmzettel verteilen.
Das ist möglich: Stimmenverteilung

Ihr habt die Möglichkeit, alle drei Stimmen demselben Wahlvorschlag (Partei, Wählergruppe, Einzelwahlvorschlag) oder Bewerber*in zu geben und sie somit zu kumulieren.

Alternativ könnt Ihr Eure drei Stimmen auf verschiedene Wahlvorschläge bzw. auf verschiedene Bewerber*innen eines oder mehrerer Wahlvorschläge verteilen, das sogenannte Panaschieren.

Wichtig ist, dass Ihr jeweils maximal drei Stimmen pro Stimmzettel verteilt, damit der Stimmzettel seine Gültigkeit nicht verliert.

Hier findet Ihr Muster-Stimmzettel:

Geheime Wahl

  • Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.
  • Die Wahl ist geheim. Der Stimmzettel ist von den Wähler*innen unbeobachtet zu kennzeichnen und auf eine Art zu falten, dass die Stimmabgabe beim Einwurf in die bereitstehende Wahlurne nicht erkennbar ist.
  • Wähler*innen, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, dürfen sich der technischen Hilfe einer anderen Person bedienen.
  • Gleiches gilt analog für die Briefwahl.
  • Fotos einschließlich Selbstporträts, Videos, Videotelefonate und dergleichen sind in der Wahlkabine nicht erlaubt.