Wer darf wählen (Aktives Wahlrecht)

Wahlberechtigt sind (sogenanntes aktives Wahlrecht)

  • Menschen mit deutschem Pass oder 
    Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union,
  • mindestens 16 Jahre alt und
  • seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben und
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben und
  • nicht infolge eines Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlbenachrichtigungen

Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, hat im August eine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten. Wenn Ihr keine erhalten habt, seid Ihr möglicherweise nicht im Wählerverzeichnis eingetragen. 

  • => Hier gibt's Infos und Hilfe: Wahlberechtigte in Hannover können sich an das Wahlamt im Neuen Rathaus (Bürgersaal) wenden: per E-Mail unter briefwahlstelle@hannover-stadt.de oder am Telefon für Wahlrechtsauskünfte unter 0511 168-41101. 
  • Wahlberechtigte aus den anderen Kommunen der Region Hannover wenden sich bei Bedarf bitte an ihre jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.